Renteneintritt bei Transsexuellen - EuGH bekräftigt Rechte von Transfrau
In Zeiten, in denen Transsexuelle Teil der Gesellschaft und des öffentlichen Lebens sind, auch politische Ämter bekleiden, wie zum Beispiel Danica Roehm, die Ende letzten Jahres in das Parlament des US-Bundesstaats Virginia gewählt wurde, erscheint es manchmal seltsam, welch fundamentale, scheinbar eindeutig beantwortbare Fragen, wie der Renteneintritt bei Transsexuellen, vor Gericht ausdiskutiert werden müssen. So geschehen in England.
Urteil zum Renteneintritt bei Transsexuellen in England
Einer Transfrau, die das 61. Lebensjahr, und damit das gesetzliche Renteneinstiegsalter für Frauen in Großbritannien, erreicht hatte, wurde in erster Instanz kein Recht auf Rentenbezüge eingeräumt. Da sie 1995, als gleichgeschlechtliche Ehen in England noch verboten waren, zu ihrer Partnerin stand, wurde sie damals nicht juristisch als Frau anerkannt. Nun, 23 Jahre später schien das, trotz veränderter Gesetzeslage, immer noch ein Problem zu sein. Denn das gesetzliche Renteneinstiegsalter für Männer liegt in England bei 65 Jahren. Doch die Frau gab nicht auf, ging vor den Europäischen Gerichtshof und bekam dort Recht. Die Richter entschieden, dass die Persönlichkeitsrechte der Frau der damaligen Rechtslage vorgezogen würden und der Renteneintritt bei Transsexuellen mit dem Renteneintritt anderer Frauen bzw. Männer gleichzusetzen ist. Denn: Frau ist Frau. Darf sie sich auf der einen Seite nun über ihren verdienten Ausstieg aus dem aktiven Arbeitsleben freuen, bedeutet die höchstrichterliche Entscheidung für Transmenschen in ganz Europa noch viel mehr. Denn der Europäische Gerichtshof ist die höchste privatrechtliche Instanz in der gesamten Europäischen Union. Grundsatzentscheidungen, die hier fallen, betreffen nicht nur Luxemburg, wo der EuGH sitzt, oder das Herkunftsland der betreffenden Person, sondern eben alle achtundzwanzig Mitgliedsstaaten.
Urteil als Grundstein für die Gleichbehandlung bei Renteneintritt bei Transsexuellen
Der Einzug der LGBTQ Gemeinde in die Rechtsordnungen in vielen Fällen ist noch nicht einmal 30 Jahre her. Hiermit wurde also nicht nur in dem Fall einer englischen Rentnerin Recht gesprochen, sondern für viele Menschen der Grundstein für eine adäquate Gleichbehandlung vor dem Gesetz gelegt. Die Richter in Luxemburg haben sich entschieden, einen weiteren Schritt zu gehen und Mitglieder offener, bunter Gesellschaften nicht weiter leiden zu lassen. Diese, sowie weitere Einzelfallentscheidungen stärken den Stand von Transident Personen in der gesellschaftlichen Ordnung. Auch trägt sie dazu bei, dass große multinationale Organisationen, wie die WHO (vergl. Artikel über WHO Entscheidung) dazu übergehen, für Toleranz und Akzeptanz gegenüber Transsexuellen zu werben und die Mitgliedsstaaten dazu ermuntern, ihren Empfehlungen gleichzuziehen.
Auch interessant, im Hinblick auf die Rechtsprechung in Deutschland selbst, ist hier eine Personalie. 2002 trat unter dem Namen Jürgen Schmidt-Räntsch ein Richter in den Dienst am Bundesgerichtshof. Seit 2014 ist nun Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch die erste Trans-Person im höchsten deutschen Gericht. Es ist zu erwarten, dass mit Prof. Schmidt-Räntsch, die auch beim diesjährigen CSD in Karlsruhe die Schirmherrschaft übernahm, eine angemessene Natürlichkeit im Umgang mit Themen, die die LGBTQ-Gemeinde betreffen, in die höchste deutsche Instanz der Judikativen Einzug hält.
Den natürlichen Umgang hat man in Planegg bereits seit Langem, denn das Team der UKMP um Dr. Liedl verfügt über jahrelange Erfahrung in der operativen Behandlung von Menschen mit Gender Dysphorie. Wenn auch Sie vorstellig werden möchten, vereinbaren Sie gleich einen Termin! Wir freuen uns auf Sie.
Weblinks:
https://www.ggg.at/2018/06/26/pensionsalter-eugh-staerkt-rechte-von-trans-personen/
Bundesrichterin wird Schirmfrau des CSDs Karlsruhe (www.queer.de/...)