Ablauf der körpermodifizierenden Maßnahmen in München-Planegg
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft auf Antrag der Krankenkasse die Kostenübernahme für körpermodifizierende Maßnahmen. Der MDK orientiert sich dabei an der aktuellen Begutachtungsanleitung (Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach §282 SGB V) vom 31. 8.2020 zu Geschlechtsangleichenden Maßnahmen bei Transsexualismus (ICD-10, F64.0).
Ein Download ist unter folgendem Link möglich: www.mds-ev.de/...
Für uns Operateure ist wesentlich, dass die Diagnose Geschlechtsdysphorie (Transsexualismus) durch entsprechende fachpsychologische, oder psychiatrische Untersuchungen gesichert ist und die Indikation für die erforderlichen Eingriffe sich aus dem vorhandenen Leidensdruck der Geschlechtsdysphorie ergibt. Entsprechend den Empfehlungen der neuen S3-Leitlinie für Geschlechtsdysphorie benötigen wir:
- Eine schriftliche Indikationsstellung (Empfehlungsschreiben) für die betreffenden körpermodifizierenden operativen Eingriffe, von einem Psychiater, Psychosomatiker oder einem psychologischen Psychotherapeuten. Das Schreiben sollte beinhalten:
- die der Behandlung zugrundeliegende Diagnose
- eine Aussage zu ggf. begleitenden psychischen Störungen
- die jeweils empfohlene Behandlung
- die Informiertheit des Behandlungssuchenden über die Diagnose und
- die Informiertheit des Behandlungssuchenden über die alternative Optionen der Behandlung(en).
- Eine Kostenübernahmeerklärung für die operative Behandlung von Ihrer Krankenkasse.
- Eine persönliche Vorstellung in der Sprechstunde unserer Ärzte: Es werden die möglichen Varianten der Behandlung eingehend erläutert, die individuellen Wünsche diskutiert und der weitere mögliche Behandlungsverlauf geplant. Die notwendige, präoperative Aufklärung erfolgt über Chancen, Risiken und Alternativen. Einige Effekte durch diese Eingriffe sind nicht umkehrbar, d.h. es entsteht z.B. eine lebenslange Notwendigkeit der Zufuhr von Geschlechtshormonen von extern, eine Unfähigkeit zu Stillen sowie Zeugungsunfähigkeit. Die Möglichkeit bzw. der Wunsch der Keimzellenentnahme und -konservierung sollte im Voraus abschließend geklärt sein. Ohne dies ist die spätere Zeugung eigener Kinder nicht mehr möglich.
Die persönliche Beratung in unserer Sprechstunde über die Alternativen, Chancen und Risiken der operativen Behandlung sollte frühzeitig erfolgen. Hierfür werden o.g. Unterlagen nicht zwingend benötigt. Die fehlenden Unterlagen können nachgereicht werden. Die OP-Terminvergabe erfolgt aber erst bei Vorliegen aller Unterlagen.